Nichtanwendbarkeit der Differenzmethode (Ermittlung des Gebäudeanteils am Verkaufspreis einer Liegenschaft durch Abzug des Verkehrswerts von Grund und Boden bei Überführung des Hälfteanteils an einer bebauten Liegenschaft in das Privatvermögen anlässlich der Betriebsaufgabe) im Falle, dass der Verkaufspreis der Liegenschaft nicht dem Verkehrswert entspricht

