BFH zur irischen IFSC, zur Ermittlung von Auslandssteuern und zur deutschen Hinzurechnungsbesteuerung: Die Reduktion der irischen Steuerermäßigung ist weder verdeckte Gewinnausschüttung noch freiwillige Steuerzahlung, Wahlrecht, Option oder Missbrauch; die (deutschen) inländischen Behörden müssen eigenständig ermitteln, welche Steuer sich nach dem maßgeblichen ausländischen Recht ergibt; die zutreffende ausländische Steuer wird auf die nach inländischem Recht ermittelte Bemessungsgrundlage bezogen; die Reduktion der irischen Steuerermäßigung berechtigt nicht zur deutschen Hinzurechnungsbesteuerung; Bedeutung des deutschen Urteils in Österreich für die internationale Schachtelbeteiligung und die Vermeidung von Doppelbesteuerung

