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EStG1988 § 20 Abs 1 Z 4

55. AuflDezember 2007

620
Auch freiwillige Aufwendungen können als betrieblich veranlasst angesehen werden; Abschreibung einer uneinbringlichen Forderung gegen stillen Gesellschafter ( freiwillige Vorweggewinnentnahmen zur Deckung seiner Lebenshaltungskosten)

VwGH 20.12.2006 2002/13/0130
ARD 5789/9/2007
ÖStZB 2007/310
RdW 2007/337
SWK R 33 815/2007
Huber Christian, Pichler Peter, taxlex 497/2007

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