Altersteilzeitregelung für einen deutschen Beamten: Bezüge sind nachträgliche Vergütungen für die im Einarbeitungszeitraum erbrachten Leistungen - daher deutsches Besteuerungsrecht
BMF 29.08.2007 EAS 2872
SWI 427/2007
Besteuerungsrecht, Bezüge eines deutschen Beamten, Altersteilzeitregelung