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DBA-Deutschland (ESt) § 19 Abs 1

55. AuflDezember 2007

2862
Altersteilzeitregelung für einen deutschen Beamten: Bezüge sind nachträgliche Vergütungen für die im Einarbeitungszeitraum erbrachten Leistungen - daher deutsches Besteuerungsrecht

BMF 29.08.2007 EAS 2872
SWI 427/2007

Besteuerungsrecht, Bezüge eines deutschen Beamten, Altersteilzeitregelung

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