„Schon wieder eine geplante Änderung strafrechtlicher Vorschriften?“ - Das ist oft meine spontane Empfindung, wenn ich Neues aus Wien in Form eines zur Begutachtung ausgesandten Gesetzesentwurfs auf dem Schreibtisch vorfinde. Da in der Begründung öfters zu lesen ist, dass man Vorgaben der EU umsetze, und da jede dieser Initiativen über den Schreibtisch des Jubilars gegangen ist, kann ich mir vorstellen, vielleicht eine Frage aufzuwerfen, die sich der Jubilar bisweilen selbst gestellt hat. Doch will ich mich nicht in Spekulationen flüchten: Im Anhang befindet sich eine tabellarische Auflistung aller Änderungen des StGB und - mehr aus Gründen der Dokumentation - der StPO seit dem Jahr 2000. Damit greife ich mit dem Kernstrafrecht ganz bewusst einen Bereich heraus, der bislang jedenfalls zur ureigenen Domäne der Mitgliedsstaaten gehört. Diese Novellen seien daraufhin untersucht, ob und in welchem Umfange sie vom EU/EG-Recht bestimmt sind (unten II). Zuvor sei klargestellt, dass das Strafrecht außerhalb des StGB nicht untersucht wird, weil hier der EU-Einfluss evident bis grotesk ist (unten I).
