Der Vorstand hat den Jahresabschluss und den Lagebericht nach seiner Behandlung in der Hauptversammlung, spätestens jedoch neun Monate nach dem Bilanzstichtag, mit dem Bestätigungsvermerk oder dem Vermerk über dessen Versagung oder Einschränkung beim Firmenbuchgericht des Sitzes der Gesellschaft einzureichen; innerhalb derselben Frist sind auch der Bericht des Aufsichtsrats, der Vorschlag für die Gewinnverwendung und der Gewinnverwendungsbeschluss einzureichen (§ 277 Abs 1 S 1 UGB).

