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A. Allgemeines

Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth1. AuflJuli 2007

1. Vorgründungsgesellschaft

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Bevor die Gründer zur eigentlichen Gründung schreiten, finden sie sich häufig zu einer Vorgründungsgesellschaft (Gründungskonsortium) zusammen. Darunter sind solche Vereinigungen von Personen zu verstehen, die sich zur Errichtung einer Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit zusammengeschlossen haben, ohne dass bislang der (formgültige) Gesellschaftsvertrag abgeschlossen wurde. Diese werden von der Rsp als GesBR behandelt355355ZB OGH SZ 54/69 = GesRZ 1981, 178 (zust Ostheim); EvBl 1999/210; ecolex 2005/284..

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