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I. Allgemeines

Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth1. AuflJuli 2007

1994
Mit der Societas Cooperativa Europaea (kurz SCE) wurde neben der EWIV (Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung) und der SE (Societas Europaea) die dritte supranationale europäische Rechtsform geschaffen. Sie soll den rund 300.000 europäischen Genossenschaften einen modernen, flexiblen und europaweit einheitlich geregelten Rahmen bieten, im Europäischen Binnenmarkt zwischenstaatlich tätig zu werden. Sie soll aber auch geeignetes gesellschaftsrechtliches Instrument für Unternehmen anderer Art, die sich zum gemeinsamen Nutzen länderübergreifend zusammenschließen wollen, sein. Weder die EWIV noch die SE stellen hierzu ein Instrument dar, das den Besonderheiten der Genossenschaften gerecht wird114. und 5. Erwägungsgrund der SCE-VO..

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