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A. Beitragspflichten

Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth1. AuflJuli 2007

1. Begriffe

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Beitrag ist alles, was den Gesellschaftszweck verwirklichen hilft. Die Einlage („Beitrag ieS“) ist ein vermögenswerter Beitrag, der in das Gesellschaftsvermögen übergehen soll.

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