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A. Vertragspartner

Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth1. AuflJuli 2007

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Die GesBR besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern. Es gibt keine Einmanngesellschaft9595OGH SZ 63/44., so dass eine Zweipersonengesellschaft trotz Fortsetzungsklausel endet, wenn ein Gesellschafter ersatzlos wegfällt9696 Hämmerle/Wünsch II4 46.. Der verbleibende (vormalige) Gesellschafter einer aus nur zwei Personen bestehenden GesBR übernimmt unter Ausschluss der Liquidation das gesamte Gesellschaftsvermögen9797OGH SZ 63/44..

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