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Wasser-, Abfall- und Kanalgebühren

54. AuflDezember 2006

2676
Auch die nicht durchgehende horizontale Teilung von Geschoßen und Ausbau des neu gewonnenen Obergeschoßes als Galerie bewirkt kanalabgabenrechtlich ein eigenes, bei der Gebührenbemessung zu berücksichtigendes Vollgeschoß

VwGH 04.08.2005 2003/17/0304
ÖStZB 2006/53

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