Auch die nicht durchgehende horizontale Teilung von Geschoßen und Ausbau des neu gewonnenen Obergeschoßes als Galerie bewirkt kanalabgabenrechtlich ein eigenes, bei der Gebührenbemessung zu berücksichtigendes Vollgeschoß
VwGH 04.08.2005 2003/17/0304
ÖStZB 2006/53