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Wasser-, Abfall- und Kanalgebühren

54. AuflDezember 2006

2666
Fälligkeit der Kanaleinmündungsgebühr in Niederösterreich erst mit Vorlage der Bauführerbescheinigung über die Fertigstellung des kanalabgabepflichtigen Bauwerks; Höhe der Kanaleinmündungsgebühr ergibt sich aus dem Produkt der Berechnungsfläche mit dem Einheitssatz

VwGH 25.05.2005 2002/17/0034
ÖStZB 2006/84
SWK R 1 37/2006

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