Fälligkeit der Kanaleinmündungsgebühr in Niederösterreich erst mit Vorlage der Bauführerbescheinigung über die Fertigstellung des kanalabgabepflichtigen Bauwerks; Höhe der Kanaleinmündungsgebühr ergibt sich aus dem Produkt der Berechnungsfläche mit dem Einheitssatz
VwGH 25.05.2005 2002/17/0034
ÖStZB 2006/84
SWK R 1 37/2006

