Einhebung einer Vergnügungssteuer für Geldspielautomaten ist keine allgemeine Steuer und steht daher der 6. MwSt-RL nicht entgegen
VwGH 19.05.2005 2004/15/0170, 0171, 0172
SWK R 2 38/2006
Vergnügungssteuer, Geldspielapparate, nicht gemeinschaftsrechtswidrig