Das Fehlen eines wirksamen Kontrollsystems begründet ein den minderen Grad des Versehens übersteigendes Verschulden an einer Fristversäumung (Fehlablage eines fristgebundenen Schriftstücks)
VwGH 08.11.2005 2005/17/0200, AW 2005/17/0035
ÖStZB 2006/512
SWK R 44 720/2006
Fristversäumnis, Verschulden, fehlendes Kontrollsystem

