vorheriges Dokument
nächstes Dokument

FinStrG § 99 Abs 2

54. AuflDezember 2006

2562
Die Behörde darf unabhängig von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens den Hinterziehungstatbestand anhand einer schlüssigen Beweiswürdigung feststellen und daraus die verjährungsrechtlichen Schlüsse ziehen

VwGH 15.11.2005 2002/14/0154
SWK R 49 799/2006

Verjährung, nach Abgabenhinterziehung, Feststellung durch Abgabenbehörde

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!