Weiters unstrittige Tatsachen im abgeschlossenen Verfahren als Beweismittel keine Grundlage für Wiederaufnahme
VwGH 10.08.2005 2005/13/0078
ÖStZB 2006/50
SWK R 17 359/2006
Wiederaufnahme, unstrittige Tatsachen im abgeschlossenen Verfahren als Beweismittel