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BAO § 284

54. AuflDezember 2006

2391
Keine Anordnung einer mündlichen Verhandlung auch nach dem AbgRmRefG weiterhin vor keiner anderen Berufungsbehörde als dem UFS

VwGH 01.07.2005 2005/17/0070
ÖStZB 2006/73

Berufungsverhandlung, Anordnung einer mündlichen, nur vor UFS

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