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Steuer Index
Steuer Index 2006
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BAO § 274
54. Aufl
Dezember 2006
Scherff
, Steuer-Index 2006
54
(2006) Rz 2379
2379
§ 274 BAO gilt auch dann, wenn im Zeitpunkt der Erlassung eines Änderungsbescheides die Berufung vorübergehend (durch BVE) als erledigt gilt
BMF 04.01.2006
Berufung, nach Änderungsbescheid
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