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BAO § 270 Abs 3

54. AuflDezember 2006

2375
Was ist ein Belastungsausgleich als Folge des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Arbeitsbelastung von Senatsmitgliedern zur Verkürzung der Verfahrensdauer und rascherer Erledigung von Rechtsmitteln?

Bavenek-Weber Hedwig, UFS 213/2006

Berufungssenat, Belastungsausgleich

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