Die Erlassung eines antragsbedürftigen Verwaltungsaktes ohne Vorliegen eines Antrages bewirkt Rechtswidrigkeit wegen Unzuständigkeit der Behörde
VwGH 23.02.2006 2005/16/0243
ÖStZB 2006/448
SWK R 70 1040/2006
Unzuständigkeit, Erlassung eines antragsbedürftigen Verwaltungsaktes ohne Vorliegen eines Antrages

