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BAO § 212 lit a Abs 8

54. AuflDezember 2006

2338
Aussetzungszinsen bei bestehendem Guthaben, für das ein Rückzahlungsantrag gestellt wurde, über den noch nicht entschieden wurde

VwGH 15.11.2005 2002/14/0051
ÖStZB 2006/231
SWK R 44 720/2006

Aussetzungszinsen, bei bestehendem Guthaben

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