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BAO § 209 Abs 1

54. AuflDezember 2006

2317
Amtshandlungen des Finanzamtes als Finanzstrafbehörde sind keine Verlängerungshandlungen iSd § 209 Abs 1

UFS Innsbruck 04.10.2005 RV/0289-I/05
Brandl Rainer, UFS 35/2006

Verjährung, Unterbrechung, Amtshandlungen des FA als Finanzstrafbehörde

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