Kein eigener Aufwand bei bloßer Weiterleitung von Provisionen an eine Briefkastenfirma - daher keine Anwendung des § 162 Abs 2 BAO
VwGH 31.05.2006 2002/13/0145 und 0146
ÖStZB 2006/582
SWK R 89 1371/2006
Empfängerbenennung, Weiterleitung von Provisionen an eine Briefkastenfirma, kein eigener Aufwand

