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BAO § 162 Abs 2

54. AuflDezember 2006

2260
Kein eigener Aufwand bei bloßer Weiterleitung von Provisionen an eine Briefkastenfirma - daher keine Anwendung des § 162 Abs 2 BAO

VwGH 31.05.2006 2002/13/0145 und 0146
ÖStZB 2006/582
SWK R 89 1371/2006

Empfängerbenennung, Weiterleitung von Provisionen an eine Briefkastenfirma, kein eigener Aufwand

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