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BAO § 119

54. AuflDezember 2006

2230
Anzeigepflicht für rückwirkende Ereignisse (§ 295a BAO) und bei Ungewissheiten (iSd § 200 Abs 1 BAO)

Ritz Christoph, SWK S 57 73/2006

Anzeigepflicht, rückwirkende Ereignisse, Ungewissheiten

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