Nichtbeanstandung einer gesetzwidrigen Vorgangsweise bei einer Betriebsprüfung hindert diese nicht nach dem Grundsatz von Treu und Glauben, zu einem späteren Zeitpunkt diese Vorgangsweise als rechtswidrig zu beurteilen
VwGH 21.12.2005 2002/14/0148
ÖStZB 2006/145
SWK R 55 855/2006
Treu und Glauben, Nichtbeanstandung bei Betriebsprüfung

