Passivischer Ausweis von Drohverlustrückstellungen - Der BFH hegt erstmals massive Bedenken gegen die anteilige Kürzung von Drohverlustrückstellungen: Für die Bewertung von Drohverlusten ist stets auf den Teilwert, den ein gedachter Erwerber dem einzelnen Wirtschaftsgut zuordnen würde, abzustellen
Aigner Dietmar, Stockinger Johann, taxlex 209/2006

