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EStG 1988 § 9 Abs 5

54. AuflDezember 2006

349
Passivischer Ausweis von Drohverlustrückstellungen - Der BFH hegt erstmals massive Bedenken gegen die anteilige Kürzung von Drohverlustrückstellungen: Für die Bewertung von Drohverlusten ist stets auf den Teilwert, den ein gedachter Erwerber dem einzelnen Wirtschaftsgut zuordnen würde, abzustellen

Aigner Dietmar, Stockinger Johann, taxlex 209/2006

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