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6. MWSt-RL § 4 Abs 2

54. AuflDezember 2006

1909
Auch Umsätze zum alleinigen Zweck der Erlangung eines Steuervorteils sind eine „wirtschaftliche Tätigkeit“ iSd Art 4 Abs 2 der 6. MwSt-RL; kein Recht auf Vorsteuerabzug, wenn Umsätze eine missbräuchliche Praxis darstellen

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