Gebietet EU-Recht einen DBA-Anrechnungsvortrage? Ergibt sich aus dem Gemeinschaftsrecht, welcher Staat die Verantwortung für die Vermeidung der Doppelbesteuerung trägt? Muss die Zinsenquellensteuer erstattet werden, wenn der Ansässigkeitsstaat die Zinsen nicht besteuert und daher nicht anrechnen kann? Muss in Verlustfällen ein „Anrechnungsvortrag gewährt werden ?
Loukota Helmut, SWI 250/2006

