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NeuFöG § 4 Abs 4

54. AuflDezember 2006

1694
Nachträgliche Vorlage der Erklärung NeuFö ist ein rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO

UFS Linz 23.05.2006 RV/0701-L/05
Fischerlehner Johann, SWK S 806 1116/2006
UFS 326/2006

Rückwirkendes Ereignis, nachträgliche Vorlage der Erklärung NeuFö

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