Widerspricht § 16 Abs 1 UmgrStG idF AbgÄG 2005 der Fusionsrichtlinie? Differenzierungen bei der grenzüberschreitenden Einbringung von Kapitalanteilen nach der Person des Einbringenden und die Definition von Anforderungen an die Person des Einbringenden sowie die Anknüpfung der Besteuerung der stillen Reserven in den übertragenen Kapitalanteilen entsprechen nicht den EU-rechtlichen Vorgaben
Krickl Rudolf, taxlex 259/2006

