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GEG § 15

54. AuflDezember 2006

1512
Gerichtsgebühr bei Klage mit Eventualbegehren, wobei nur dem Eventualbegehren eine Geldsumme zugrunde liegt (Klage auf Aufhebung eines Pachtvertrages und in eventu auf Anpassung des Pachtzinses)

VwGH 23.03.2006 2005/16/0259
ÖStZB 2006/496
SWK R 74 1120/2006

Gerichtsgebühren, Klage mit beziffertem Eventualbegehren

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