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GEG § 9 Abs 2

54. AuflDezember 2006

1505
Öffentliches Interesse am Nachlass von Gerichtsgebühren; es kann nur bestehen, wenn dieses Interesse unmittelbar am Nachlass der Gebühren besteht; kein Nachlass von Gerichtsgebühren für ein Verlassenschaftsverfahren bei Nichtvorlage eines Vermögensverzeichnisses und wegen Entwertung des Nachlasses zwischen Erbanfall und Einantwortung

VwGH 21.09.2005 2005/16/0216
VwGH 18.10.2005 2005/16/0200
ÖJZ 782/2006
ÖStZB 2006/325
ÖStZB 2006/374
SWK R 28 506/2006
SWK R 39 655/2006

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