vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ErbStG § 20 Abs 5

54. AuflDezember 2006

1470
Absetzbarkeit von Schulden und Lasten bei der Erbschaftssteuer nur bei rechtlicher Verpflichtung des Erben zur Leistung einer Schuld, die nach Maßgabe ihres rechtlichen Gehalts auf den Erben übergeht und diesen verpflichtet, die Schuld aus dem Nachlass abzudecken: Hypothekarisch auf Liegenschaften einer Verlassenschaft sichergestellte Schulden eines Dritten sind keine Abzugspost für die Erbschaftssteuer

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!