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ErbStG § 8 Abs 3

54. AuflDezember 2006

1441
Der lineare Steuersatz für inländische juristische Personen ist nicht gemeinschaftsrechtswidrig

UFS Wien 11.01.2006 RV/3829-W/02
Bavenek-Weber Hedwig, UFS 118/2006

Erbschaftssteuersatz, inländische juristische Personen

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