Die Angabe des Leistungszeitraums in einer Rechnung kann nicht dadurch ersetzt werden, dass aus dem übrigen Sachverhalt hervorgeht, dass ein Unternehmer konkret in Rechnung gestellte Leistungen zu einem konkret bestimmten Zeitpunkt erbracht hat
VwGH 31.05.2006 2004/13/0117
VwGH 26.04.2006 2004/14/0076
ÖStZB 2006/563
Huber Christian, Pichler Peter, taxlex 534/2006

