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UStG 1994 § 11 Abs 1

54. AuflDezember 2006

1248
Kein Vorsteuerabzug bei wegen unzureichender Leistungsbeschreibung mangelhafter Rechnung - „grafische Tätigkeiten“ oder „diverse Grafikarbeiten“ nicht ausreichend

UFS Wien 24.08.2006 RV/0517-W/03
Huber Christian, Pichler Peter, taxlex 655/2006

Rechnung, mit unzureichender Leistungsbeschreibung, kein Vorsteuerabzug

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