Kein Vorsteuerabzug bei wegen unzureichender Leistungsbeschreibung mangelhafter Rechnung - „grafische Tätigkeiten“ oder „diverse Grafikarbeiten“ nicht ausreichend
UFS Wien 24.08.2006 RV/0517-W/03
Huber Christian, Pichler Peter, taxlex 655/2006
Rechnung, mit unzureichender Leistungsbeschreibung, kein Vorsteuerabzug

