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UStG 1994 § 10 Abs 2 Z 12

54. AuflDezember 2006

1242
Richtlinienkonforme Auslegung bei einer Kollision zwischen nationalem und Gemeinschaftsrecht: hier betreffend ermäßigtem Steuersatz für Beförderungsleistungen für Fallschirmspringer zum Absprungort: Der Begriff „Verkehrsmittel aller Art“ ist iZm einer Kann-Bestimmung des Gemeinschaftsrechts eng auszulegen

UFS Wien 06.12.2005 RV/2726-W/02
Müller-Dobler Andrea, UFS 57/2006

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