Überlassung von Grundstücksteilen zur Errichtung von Strommasten für eine Überlandleitung und Bewilligung einer Dienstbarkeit zur Sicherung dieses Rechtes ist eine unecht steuerbefreite, einheitliche sonstige Leistung
BFH/BRD 11.11.2005 V R 30/04
FJ 22/2006
Umsatzsteuerbefreiung, einheitliche Leistung, Grundstücksüberlassung für Überlandleitung

