BFH v. 9.6.2005, V R 50/02: Eine Werklieferung ist eine Lieferung - Ob eine umsatzsteuerliche Lieferung vorliegt, richtet sich ausschließlich nach § 3 Abs 1 UStG bzw Art 5 und 6 6. MwSt-RL
Hidien Jürgen W., ÖStZ 2006/300
Werklieferung, Bearbeitung oder Verabeitung eines Werkes, umsatzsteuerlicher Begriff

