Änderung des KStG 1988 durch das Abgabenänderungsgesetz 2005 betreffend: Auswirkungen der Sitzverlegung von Körperschaften auf eine nationale Beteiligung und eine internationale Schachtelbeteiligung; KESt-Freistellung aller Ausschüttungen an bestimmte Privatstiftungen unabhängig vom Beteiligungsausmaß; Nichtabzugsfähigkeit von Verbandsgeldbußen; Verlängerung des Liquidationszeitraumes in Insolvenzfällen auf 5 Jahre; Einschränkung der Isolationstheorie; KESt-Freistellung für steuerbefreite Betriebe von der unbeschränkten Steuerpflicht befreiter Körperschaften; Elektronische Steuererklärungspflicht; Mindestkörperschaftsteuerpflicht bei ausländischen Körperschaften; zweistufiges Besteuerungsverfahren für Unternehmensgruppen

