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FLAG § 41

54. AuflDezember 2006

919
Keine Kammerumlage KU 2-Pflicht für zur Dienstleistung ins Ausland entsandte Dienstnehmer, wenn auf sie die Rechtsvorschriften über die Soziale Sicherheit nicht zur Anwendung gelangen

Uher Karin, ARD 5669/7/2006

Kammerumlage, Auslandsentsendung

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