Abgrenzung prämienbegünstigter Wirtschaftsgüter vom nicht begünstigten Gebäude bei der Investitionszuwachsprämie: Wellnesseinrichtungen in einem Hotel; Schwimmbadtechnik eines Hotel- Hallenbades; Belüftungs-, Entlüftungs- und Klimaanlagen; Glashaus; Heizanlage; Mieter- und Pächterinvestitionen; Autowaschhalle (Zubau zum Werkstättengebäude; Strom-, Wasser- und Abwasserleitungen einer Schihütte ins Tal; Versorgungseinrichtungen für Ausstellerflächen

