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EStG 1988 § 108 lit e

54. AuflDezember 2006

876
Abgrenzung prämienbegünstigter Wirtschaftsgüter vom nicht begünstigten Gebäude bei der Investitionszuwachsprämie: Wellnesseinrichtungen in einem Hotel; Schwimmbadtechnik eines Hotel- Hallenbades; Belüftungs-, Entlüftungs- und Klimaanlagen; Glashaus; Heizanlage; Mieter- und Pächterinvestitionen; Autowaschhalle (Zubau zum Werkstättengebäude; Strom-, Wasser- und Abwasserleitungen einer Schihütte ins Tal; Versorgungseinrichtungen für Ausstellerflächen

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