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EStG 1988 § 82

54. AuflDezember 2006

801
Die Festsetzung von Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag ist kein Bescheid und keine Geltendmachung einer Haftung gemäß § 82 EStG 1988

VwGH 22.09.2005 2005/14/0078
ÖStZB 2006/377

Dienstgeberbeitrag, Festsetzung, kein Bescheid und keine Geltendmachung einer Haftung

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