Die Festsetzung von Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag ist kein Bescheid und keine Geltendmachung einer Haftung gemäß § 82 EStG 1988
VwGH 22.09.2005 2005/14/0078
ÖStZB 2006/377
Dienstgeberbeitrag, Festsetzung, kein Bescheid und keine Geltendmachung einer Haftung