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EStG 1988 § 67 Abs 8 lit g

54. AuflDezember 2006

786
Kein Insolvenz-Ausfallgeld für „Steuerschäden“ (Kosten der Nettoberechnung einer Nachzahlung); Der Lohnsteuerabzug gemäß § 67 Abs 8 lit g EStG ist bei Nachzahlungen von der Geschäftsstelle des IAF-Service zu berechnen; daher kein Schadenersatzanspruch für zusätzliche Berechnung durch den Steuerberater des Arbeitnehmers

OGH 30.06.2005 8 ObS 11/05h
Adamovic Franz Michael, ARD 5666/6/2006

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