Kein Insolvenz-Ausfallgeld für „Steuerschäden“ (Kosten der Nettoberechnung einer Nachzahlung); Der Lohnsteuerabzug gemäß § 67 Abs 8 lit g EStG ist bei Nachzahlungen von der Geschäftsstelle des IAF-Service zu berechnen; daher kein Schadenersatzanspruch für zusätzliche Berechnung durch den Steuerberater des Arbeitnehmers
OGH 30.06.2005 8 ObS 11/05h
Adamovic Franz Michael, ARD 5666/6/2006

