Die nachträglich notwendig werdende Errichtung einer Stützmauer als Hangbefestigung für ein Eigenheim als Präventivmaßnahme ist keine Beseitigung von Katastrophenschäden, sondern Vermögensumschichtung
UFS Wien 17.11.2005 RV/0167-W/05
SWK S 892 1234/2006
Sonderausgaben, Wohnraumsanierung, Stützmauererrichtung

