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EStG 1988 § 30 Abs 1

54. AuflDezember 2006

673
Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse ist steuerneutral (auch bei Ausgleichszahlungen kein Anschaffungs- bzw Veräußerungsvorgang); Highlight aus dem EStR-Wartungserlass 2005

Atzmüller Martin, Mayr Gunter, RdW 2006/51 EStR-Wartungserlass 2005
Petschnigg Gerhard, SWK S 63 91/2006 EStR-Wartungserlass 2005

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