Besteuerungsrecht an Einkünften eines in Deutschland ansässigen Unternehmensberaters für in Österreich ausgeübte Beratungstätigkeit infolge Unterhaltung einer festen Einrichtung auch bei bloß zeitweiser Nutzung derselben: In die Berechnung der 6-Monatsfrist für die Begründung einer Betriebsstätte bzw festen Geschäftseinrichtung sind nicht nur Zeiten der tatsächlichen Nutzung, sondern auch die bloße Verfügungsmacht miteinzubeziehen

