Obwohl die Themenstellung auf den ersten Blick überblickbar anmutet, stellen sich je nach Fallgruppe ähnliche Fragen, deren Beantwortung eine Auseinandersetzung mit vielen Teilaspekten und unterschiedlichen Rechtsgebieten (Straf-, Zivil- und Gesellschaftsrecht) erfordert. Der Versuch, diese Fragen im Gesamtzusammenhang des § 153 StGB aufzuarbeiten und einzuordnen, brachte mit sich, dass die konkreten Lösungsansätze und die eigene Stellungnahme bereits am Ende des jeweiligen Kapitels angesiedelt wurden. An dieser Stelle erfolgt daher lediglich eine zusammenfassende Anführung der bereits gezogenen Schlüsse.

