8.1 Allgemeines
In größeren Betrieben bzw Unternehmen kann der Betriebsrat gegen Betriebsänderungen oder andere wirtschaftliche Maßnahmen beim Betriebsinhaber bzw in weiterer Folge bei der Staatlichen Wirtschaftskommission Einspruch erheben, mit der Folge, dass über die Wirtschaftsführung Verhandlungen stattzufinden haben. Solche Einsprüche kommen in den letzten Jahren vermehrt vor. Sie sind für die betroffenen Unternehmen in erster Linie wegen des damit verbundenen Zeitaufwandes und der Berichterstattung in den Medien unangenehm. Gelingt keine Einigung auf betrieblicher Ebene, versuchen Betriebsräte und Gewerkschaften damit Druck auszuüben, um das betroffene Unternehmen zu Zugeständnissen an die Arbeitnehmer zu bewegen.

