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3. Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrates

Gruber/Lindmayr3. AuflMai 2021

3.1 Übersicht

Vor allem in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, die unpopuläre Personalmaßnahmen erfordern, benötigt die Betriebsleitung den Betriebsrat als Partner. Nichts ist unangenehmer, als zusätzlich zu den übrigen Problemen auch noch den Betriebsrat zum Gegner zu haben. Gerade in solchen Zeiten ist daher die Beachtung der gesetzlichen Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrates besonders wichtig.

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